TWK - Test- und Weiterbildungszentrum Wärmepumpen und Kältetechnik GmbH
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Verträge mit der TWK - Test- und Weiterbildungszentrum Wärmepumpen und Kältetechnik GmbH (TWK) kommen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn TWK sich mit diesen - ausdrücklich und schriftlich - einverstanden erklärt hat.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Prüfdienstleistungen von TWK. § 6 gilt überdies für alle TWK Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, einschließlich der erstellten Arbeitsunterlagen.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein von TWK erstelltes, schriftliches Angebot vorbehaltlos und schriftlich annimmt. Bei dem das Angebot betreffenden Änderungswünschen des Kunden ist der Vertrag zu den vom Kunden gewünschten Konditionen geschlossen, wenn TWK eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung erteilt.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn diese zwischen den Vertragspartnern schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung oder Ergänzung dieser Schriftformklausel.
§ 3 Leistungserbringung
TWK schuldet nur die im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen. Diese werden nach dem zur Leistungserbringung aktuellen Stand der Technik und den gesetzlichen Vorschriften erbracht.
Der Kunde ist verpflichtet, TWK rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle zur Erbringung ihrer Leistung erforderlichen und zweckdienlichen Informationen zu erteilen und Unterlagen zu überreichen. Gleiches gilt für sonstige, zur Erbringung der Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden. Aufwendungen für Mitwirkungshandlungen des Kunden werden diesem nur erstattet, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Unterbleiben Mitwirkungshandlungen oder sind diese nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß, so ist TWK berechtigt, den ihr dadurch entstehenden Mehraufwand dem Kunden zu berechnen. TWK behält sich das Recht vor, weitergehende gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
Bei Prüfdienstleistungen außerhalb unseres Firmengeländes ist es Aufgabe des Kunden, die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen zu treffen. Etwas anderes gilt nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung oder wenn es in der Natur der Sache liegt. TWK behält sich das Recht vor, die Erbringung ihrer Leistung solange zu verweigern, bis der Kunde seinen vorgenannten Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist.
Stellt der Kunde TWK einen Prüfling zur Verfügung, so verbleibt dieser nach Leistungserbringung bei TWK und wird auf Kosten des Kunden verschrottet, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Kosten und Gefahr eines Transports oder Rücktransports des Prüflings trägt der Kunde.
TWK haftet nicht für Beschädigungen von Prüflingen, die bei ordnungsgemäßer Erbringung ihrer Leistung entstehen. Kommen durch die ordnungsgemäße Leistungserbringung Geräte von TWK ohne deren Verschulden zu Schaden, so kann TWK - entsprechend § 670 BGB - Ersatz vom Kunden - verlangen.
Prüfberichte, Gutachten und dergleichen dürfen vom Kunden nur vollständig und in vollem Wortlaut unter Angabe des Ausstellungsdatums sowie unter Vermeidung jeglicher irreführenden Verwendung verbreitet werden.
§ 4 Termine/Fristen
Fristen und Termine zur Leistungserbringung sind stets unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Fristen beginnen in jedem Falle erst mit vollständiger Erfüllung sämtlicher zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungspflichten. Ist eine Vorauszahlung vereinbart worden, so beginnen die Fristen erst mit Zahlungseingang.
Im Falle der Unverbindlichkeit von Fristen und Terminen kommt TWK erst nach ergebnislosem Ablauf einer durch den Kunden gesetzten, angemessenen Frist zur Leistungserbringung in Verzug.
§ 5 Gegenleistung
Die Höhe der Gegenleistung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von TWK, zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei längerfristigen Verträgen und Dauerschuldverhältnissen behält sich TWK das Recht vor, angemessene Preiserhöhungen vorzunehmen. Diese sind zwei Monate im Voraus anzukündigen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zu kündigen.
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von vier Wochen nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto zu zahlen. TWK ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen. Bei deren Nichtleistung steht TWK ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich noch ausstehender Leistungen zu.
Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Forderung von TWK ist erst beglichen, wenn der Rechnungsbetrag vorbehaltlos auf dem Konto von TWK eingegangen ist. Etwaige Bankspesen hat der Kunde zu tragen.
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
§ 6 Haftung
Bei Schadensersatzansprüchen des Kunden haftet TWK für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet TWK unbeschränkt, wenn Ansprüche aus Körperschäden, Übernahme einer Garantie, Zusicherung einer Eigenschaft oder nach Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
Im Übrigen haftet TWK bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TWK.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 7 Datenschutz
Für den Datenschutz gilt unsere gesonderte Datenschutzerklärung, die Sie im Internet unter
https://www.twk-karlsruhe.de/Datenschutz
abrufen können.
§ 8 Vertraulichkeit
TWK und Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehungen erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Das Vertragsverhältnis zwischen TWK und dem Kunden sowie sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen TWK und dem Kunden ist der Sitz von TWK, sofern der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder Ansprüche gegen ihn im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zum Abschluss einer Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt bzw. die Lücke ausfüllt.
Stand 26.01.2021
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