Auffrischungskurse
Bestehende Zertifikate bleiben unter den Bedingungen, unter denen sie ursprünglich ausgestellt wurden, gültig. Allerdings müssen die Zertifikatsinhaber bis zum 12.03.2029 einen Auffrischungskurs besuchen. Generell ist eine Auffrischung mindestens alle sieben Jahre erforderlich.
Sobald die deutsche Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung und das Chemikaliengesetz (voraussichtlich April 2026) in Kraft treten, bieten wir Auffrischungskurse an.
Sachkundezertifizierung nach der Durchführungsverordnung EU 2025/1893 (mobile Klimaanlagen und Wärmepumpen)
Die Durchführungsverordnung EU 2025/1893 regelt Ausbildungsbescheinigungen in Bezug auf bestimmte mobile Einrichtungen (z. B. Pkw, LKW, Busse, Schienenfahrzeuge), die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen enthalten. Diese Verordnung löst die Verordnung EG 307/2008 ab.
Über die TWK GmbH sind Zertifizierungsmaßnahmen nach der F-Gase-Verordnung (EU 2024/573), der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der Durchführungsverordnung EU 2025/1893 Kategorie M1, M2, M3 und M4 möglich.
Zertifikat M1: Der Inhaber darf Wartungen, Instandhaltungen, Reparaturen, Dichtheitsprüfungen und Rückgewinnungen von Kältemittel bei Klimaanlagen und Wärmepumpen in bestimmten mobilen Einrichtungen, die fluorierte Kältemittel oder Kohlenwasserstoffe enthalten, ausüben.
Zertifikat M2: Der Inhaber darf diese Tätigkeiten (siehe M1) ausüben, sofern eine automatisierte Rückgewinnungs- und Befüllstation verwendet wird.
Zertifikat M3: Der Inhaber darf diese Tätigkeiten (siehe M1) in Bezug auf das Kältemittel R744 (CO2) ausüben.
Zertifikat M4: Der Inhaber darf die Rückgewinnung fluorierter Kältemittel aus Kältemittelkreisläufen von mobilen Klimaanlagen und Wärmepumpen ausüben.