Die Sonderzertifizierung ist nur für Personen mit handwerklich/technischem Berufsabschluss und mindestens zweijähriger Berufspraxis in einem eingetragenen Fachbetrieb möglich. Als Unterlagen sind einzureichen:
- Nachweis des Berufsabschlusses der zu zertifizierenden Person (z. B. Gesellenbrief)
- Eintragung des Unternehmens in der Handwerksrolle zur Ausübung des Kälteanlagenbauerhandwerks (z. B. Kopie der Handwerkskarte)
- Detaillierter Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers auf dem Briefpapier des Unternehmens, dass die zu zertifizierende Person mindestens über zwei Jahre Berufserfahrung verfügt. Es sollen darin die durchgeführten Tätigkeiten ausführlich beschrieben werden.
- Nach den aktuellen Richtlinien muss eine zertifizierte Person (Mentor) die noch nicht zertifizierte Person bei ihrer Tätigkeit begleiten bzw. überwachen. Als Nachweis sind das Zertifikat und der Gesellenbrief des Mentors erforderlich.
Bei langjähriger Praxiserfahrung kann eine Einzelfallprüfung erfolgen. Falls einzelne Punkte nicht erfüllt werden können, besteht eventuell die Möglichkeit einer Kategorie II Zertifizierung.